Mit einer Zahnzusatzversicherung können Pflichtversicherte die Versorgungslücke schließen, welche durch den Wegfall von Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen entstanden ist. Speziell gesetzlich Versicherte bekommen dies zu spüren, da sie immer höhere Eigenanteile in der Zahnbehandlung leisten müssen.
Die Zahnzusatzversicherung als wichtige Ergänzung
Während Privatversicherte den Eigenanteil für Zahnbehandlungen über den von ihnen ausgewählten Tarif selbst bestimmen können, müssen Pflichtversicherte sich mit hohen Eigenanteilen abfinden. Wer Zahnersatz benötigt, erhält nur die Regelversorgung für die durch den Zahnarzt festgestellte Diagnose. Auch die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen ihren Versicherten inzwischen den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zur optimalen Versorgung.
Die Vorteile der Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung wurde von den privaten Krankenversicherungen als Ergänzung in der zahnärztlichen Versorgung für gesetzlich Versicherte konzipiert. Die Beiträge sind äußerst gering und mitversicherte Familienmitglieder erhalten großzügige Rabatte. Die Zahnzusatzversicherung fängt den Eigenanteil des Versicherten auf — wie hoch die Erstattungssummen letztlich sind, entscheidet der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung, indem er einen für ihn optimalen Tarif auswählt. Auch wenn der Patient sich nicht für die zahnärztliche Regelversorgung, sondern für qualitativ höherwertigeren Zahnersatz entscheidet, übernimmt die Zahnzusatzversicherung den Eigenanteil in der im Vertrag vereinbarten Höhe. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht nur den Eigenanteil des Patienten bei Zahnersatz: entscheidet sich ein Patient für höherwertige Zahnfüllungen, die nicht der Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch hier den Eigenanteil in der vereinbarten Höhe.