Ein Wirtschaftsprüfer ist in der Regel als Angestellter in einem Unternehmen tätig oder er arbeitet freiberuflich und selbständig. Im Status eines Angestellten liegen sie im Regelfall in ihrem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und dürfen sich privat versichern. Dem freiberuflichen Wirtschaftsprüfer steht als Selbständigem grundsätzlich der Eintritt in die private Krankenversicherung frei.

Ob sich die private Krankenversicherung für in der Wirtschaftsprüfung tätige Personen eignet, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Ein noch junger Mensch kann eine private Krankenversicherung im bestmöglichen Tarif abschließen und zahlt hierfür in der Regel nicht einmal die Hälfte des Beitrags, der für die GKV anfallen würde. Bei einem Einstieg in die private Krankenversicherung in fortgeschrittenem Lebensalter würde der Beitrag allerdings höher ausfallen. Auch hängt die Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung häufig davon ab, ob noch Familienmitglieder mitversichert werden müssen. Familienmitglieder können zwar zu günstigen Rabatten mitversichert werden, allerdings erhöht sich der Gesamtbeitrag mit jedem mitversicherten Familienmitglied. Selbständige müssen den Beitrag alleine aufbringen, Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss auch für die private Krankenversicherung. Wirtschaftsprüfer, die nur für die eigene Person eine Krankenversicherung abschließen möchten, sind durch die private Krankenversicherung nicht nur wesentlich besser abgesichert, sondern sparen auch durch die erheblich niedrigeren Beiträge hohe Beträge ein.
Sie zählen grundsätzlich zu dem Personenkreis mit den höchsten Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig davon ob sie selbständig tätig sind oder als Angestellte in einem Unternehmen wirken. Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt hier in der Regel den Höchstbeitrag, der durchschnittlich 600 Euro beträgt. Arbeitnehmer erhalten den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und können von einem Eigenanteil von rund 300 Euro ausgehen. Familienmitglieder wie Ehegatten und leibliche Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Für die in der Wirtschaftsprüfung angestellte Person, die den Ehegatten und Kinder mitversichern muss, kann die gesetzliche Krankenversicherung von daher die günstigere Wahl sein. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse umfasst allerdings nur die medizinische Grundversorgung.
Die Krankenzusatzversicherung eignet sich für Wirtschaftsprüfer, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben. Die Beiträge sind relativ gering, auch wenn mehrere Familienmitglieder mitversichert werden sollen. Im Gegenzug ermöglicht die Krankenzusatzversicherung jedoch allerbeste gesundheitliche Versorgung auf der gleichen Ebene, wie sie für den privat Versicherten selbstverständlich ist. Selbständige sollten in der Krankenzusatzversicherung unbedingt das Krankentagegeld mit einschließen lassen, damit sie im Krankheitsfall in Ruhe genesen können — ohne die Folgen eines Verdienstausfalls.