Wechseln war noch nie so einfach! Grafik Private Krankenversicherung Wechsel Grafik
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Private Krankenversicherung Wechsel

Private Krankenversicherung und Wechsel - ist das einfach so möglich? Ja, ganz grundsätzlich war dieser Wechsel schon immer möglich. Wer mit einer Gesellschaft nicht zufrieden war, konnte jederzeit seinen Vertrag kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Jetzt dürfen auch die Alterungsrückstellung mitgenommen werden.

  • 1. Berechnen
  • 2. Tarife vergleichen
  • 3. Online Antrag

Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
Ja, ich habe die Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und stimme zu! *
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!

Was bei einem Wechsel zu beachten ist

Die private Krankenversicherung und ein Wechsel dieser - ein Thema das gut geplant sein möchte. Grundsätzlich ist es zunächst einmal sehr wichtig, dass man bezüglich eines Wechsels die Kündigungsfristen der Gesellschaften berücksichtigt. Sie unterscheiden sich voneinander von Gesellschaft zu Gesellschaft. Bei den meisten Gesellschaften kann eine Kündigung mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende vorgenommen werden, bei anderen Gesellschaften liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Dringend zu beachten ist hierbei allerdings auch, dass man nicht vorschnell kündigt, sondern erst die Versicherungsbestätigung des neuen Versicherungsunternehmens abwartet. Der Versicherungsbeginn bei der neuen Gesellschaft sollte so in die Zukunft gelegt werden, dass ein nahtloser Übergang entsteht unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist.

Die Altersrückstellungen dürfen mitgenommen werden

Die Altersrückstellungen waren bisher für privat Versicherte häufig ein Grund, innerhalb einer privaten Krankenversicherung den Wechsel nicht vorzunehmen. Wer in jungen Jahren in eine private Krankenversicherung eintritt, zahlt monatlich einen geringen Beitrag als Altersrückstellung. Durch diese Rückstellungen bleiben die Krankenversicherungsbeiträge im Alter für den Versicherungsnehmer finanzierbar, da die getätigten Rückstellungen dann wieder mit in die Versorgung einfließen. Bisher waren die bereits getätigten Rückstellungen verloren, wenn der Versicherte wechseln wollte. Inzwischen sind jedoch auch diesbezüglich Reformen vorgenommen worden. Seit dem 10.01.2009 dürfen Privatversicherte ihre Altersrückstellungen jetzt zum neuen Versicherer mitnehmen. Die genauen Bedingungen hierfür hält die entsprechende Gesellschaft für ihre Kunden bereit. Bitte lesen sie sich diese genau durch und holen sie sich ggf. Hilfe z. B. bei Verbraucherberatungsstellen ein und machen Sie für die private Krankenversicherung den Leistungsvergleich für die einzelnen Anbieter und Tarife.