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Wartezeiten PKV

Welche Wartezeiten für den neuen Versicherungsschutz sind einzuplanen?

Bei einem nahtlosen oder als solchen angesehenen Wechsel (fehlender Versicherungsschutz von nur einigen Wochen) entfallen für gewöhnlich die Wartezeiten. In anderen Fällen können Wartezeiten für die PKV durch die Vorlage eines Attestes vermieden werden. Keine Wartezeiten bestehen für den Unfallschutz, welcher sofort mit dem Versicherungsbeginn greift. Bei der allgemeinen Wartezeit, welche 3 Monate beträgt, sind alle ambulanten Leistungen betroffen. Zu diesen zählen unter anderem ambulante Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus, wie auch Medikamente, Heilpraktiker und Physiotherapie. Besondere Wartezeiten bestehen für Zusatzleistungen wie bei Zahnersatz, Kieferorthopädie, Schwangerschaften oder Psychotherapie. Da hier Unterschiede bei den verschiedenen Versicherern bestehen, sind die Einzelheiten vor Vertragschluss bei diesen zu erfragen.

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