Der Wechsel in eine neue Krankenversicherung führt oft zu einer Wartezeit beim Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung. Zwar greift der Unfallschutz sofort, die allgemeine Wartezeit beträgt jedoch in der Regel 3 Monate und 8 Monate bei speziellen Leistungen wie Zahnersatz, Krankenhaustagegeld und anderen. Erfolgt der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung aus, so kann die Wartezeit mit entsprechenden Nachweisen über den bisherigen Versicherungsschutz ausgesetzt werden.