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Wartezeit Versicherungsschutz

Tipp: Kein Wechsel auf Zeit!

Der Wechsel in eine neue Krankenversicherung führt oft zu einer Wartezeit beim Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung. Zwar greift der Unfallschutz sofort, die allgemeine Wartezeit beträgt jedoch in der Regel 3 Monate und 8 Monate bei speziellen Leistungen wie Zahnersatz, Krankenhaustagegeld und anderen. Erfolgt der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung aus, so kann die Wartezeit mit entsprechenden Nachweisen über den bisherigen Versicherungsschutz ausgesetzt werden.

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