Die GKV ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Wie bei den anderen Teilen des Sozialversicherungssystems werden die Beiträge nach dem Solidaritätsprinzip einheitlich kalkuliert, welche sich nach dem individuellen Einkommen richten. Dementsprechend unterliegen auch die Leistungen der GKV einer einheitlichen Regelung, welche im Fünften Sozialgesetzbuch festgelegt sind. Definitionsgemäß müssen diese Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten. Im Gegensatz zu den GKV richtet sich der Beitrag für die PKV nach dem zu versichernden Risiko. Der Kalkulation liegt hier Alter, Geschlecht, Beruf und der zum Vertragsschluss aktuelle Gesundheitszustand und Vorerkrankungen zu Grunde, wobei die gewünschten Leistungen in der PKV frei wählbar sind. Aufgrund der Berücksichtigung des individuellen Versicherungsrisikos kann gerade für junge Versicherte die im Gegensatz zur GKV günstige private Krankenversicherung ein größeres Leistungsangebot bieten.