Die private Rentenversicherung unterscheidet sich grundsätzlich durch die Freiwilligkeit von der gesetzlichen Rente. Eine Rentenversicherung ist fakultativ, wobei die gesetzliche Rente als obligatorisch zu verstehen ist. Letztere setzt sich aus den Arbeitsjahren und dem über die Jahre verdienten Einkommen des Rentenempfängers zusammen, wobei im Rahmen einer privaten Rentenversicherung unterschiedliche Sparpläne individuell gestaltet werden können.