Die meisten Unternehmensberater sind selbständig tätig und dürfen in ihrem Status als Unternehmer grundsätzlich der privaten Krankenversicherung beitreten. Sie können sich selbstverständlich auch für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, müssen in diesem Fall aber den stark eingeschränkten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen in Kauf nehmen. Angestellte Unternehmensberater sind in der Regel gesetzlich versichert, dürfen aber sofort eine private Krankenversicherung abschließen, wenn sie in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben.

Für selbständige Unternehmensberater bietet sich die private Krankenversicherung an. Die Höhe der Beiträge sollte zwar nicht alleine entscheidend sein, ist jedoch nicht selten ein gewichtiges Argument. Die private Krankenversicherung ist sehr häufig die günstigste Wahl. Personen, die in der Unternehmensberatung tätig sind, erzielen in der Regel ein recht gutes Einkommen, für das sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag zu leisten hätten. Dem gegenüber steht häufig der beste Tarif der privaten Krankenversicherung, der sämtliche Leistungen enthält und keine Wünsche offen lässt — jedoch häufig sogar nur die Hälfte des Beitrags kostet. Der alleinstehende, in der Unternehmensberatung Tätige, profitiert in diesem Fall von optimalen Gesundheitsleistungen und einem günstigen Beitrag. Für Familienmitglieder, die mitversichert werden müssen, werden zwar Rabatte gewährt, doch letztlich ist für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag zu leisten. Angestellte Unternehmensberater, die sich privat krankenversichern dürfen, erhalten auch für die private Krankenversicherung den Arbeitgeberanteil.
Managementberater, die in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchten, sollten wissen, dass die Beiträge sich anhand des Einkommens errechnen. Alle versicherten Mitglieder erhalten die gleichen Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse, unabhängig von den zu zahlenden Beiträgen. Nicht selten müssen Managementberater jedoch angesichts ihres hohen Einkommens den Höchstbeitrag leisten. Der Leistungskatalog der im Gegenzug zur Verfügung steht, ist stark eingegrenzt und enthält nur die absolut notwendige medizinische und zahnmedizinische Versorgung. Allerdings werden Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Für einen Familienvater, der Verantwortung für Frau und Kinder zu tragen hat, kann dies unter Umständen ein Argument für die gesetzliche Krankenkasse sein.
Ein Unternehmensberater, der sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss sich keinesfalls mit dem stark eingeschränkten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zufrieden geben. Eine private Krankenzusatzversicherung kann die Lücken in der Versorgung schließen und auch dem gesetzlich versicherten Managementberater und seiner Familie die allerbesten Leistungen ermöglichen. Selbständige Unternehmensberater sollten unbedingt das Krankentagegeld in die Krankenzusatzversicherung einschließen lassen, während der angestellte Unternehmensberater diese Leistung außen vorlassen kann: er erhält Krankengeld im Krankheitsfall.