Als Privatversicherter entfällt die Pflicht, eine Überweisung vom Hausarzt einholen müssen, um vom Facharzt behandelt werden zu können. Jedoch ist zu beachten, dass hier nicht alle Tarife den gleichen Leistungsumfang anbieten. Handelt es sich bei dem PKV-Tarif um einen Primärarzt-Tarif, so wird ohne vorherige Konsultation des Hausarztes ein Abschlag in Erstattungshöhe vorgenommen, welcher bei Nicht-Primärarzt-Tarifen entfällt. Eine entsprechende Option ist auch bei unserem Versicherungsvergleich möglich, um die Suche weiter einzuschränken.