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Private Krankenversicherung Tipps

Die private Krankenversicherung bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten, Themen und Fragen, auf die nach Antworten gesucht wird. Seit einigen Jahren gibt es immer wieder Neuerungen im Gesundheitswesen. Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer mehr reduziert, Beiträge steigen. Gesetzlich Versicherte sind in der Regel versicherungspflichtig und dürfen nicht in die private Krankenversicherung wechseln. Jedoch fällt ihnen durchaus auf, dass es hier durch die Gesundheitsreformen zu enormen Lücken in der Versorgung gekommen ist. Lücken, die geschlossen werden müssen. Für gesetzlich Versicherte haben die privaten Krankenversicherungsunternehmen aus diesem Grund sehr günstige Produkte entwickelt. Zusatzversicherungen, die gesetzlich Versicherte abschließen können um einen ergänzenden Versicherungsschutz zu genießen, Lücken zu schließen. Für privat Versicherte ist es ebenfalls wichtig, sich umfassend zum Thema zu informieren. Zum Thema private Krankenversicherung Tipps einzuholen ist niemals falsch. Eine Krankenvollversicherung muss wohl überdacht sein, sie muss sämtliche Bereiche absichern und sollte sich keinesfalls nur auf den notwendigsten Schutz konzentrieren. Selbstständige und Freiberufler müssen grundsätzlich bedenken, dass sie im Krankheitsfall Umsatzeinbußen in Kauf nehmen müssen, wenn kein Krankengeld mit eingeschlossen wird. Solche Einbußen können ein Unternehmen teuer zu stehen kommen, besonders wenn es sich noch in der Gründungsphase befindet. Auf unseren Seiten finden Sie zum Thema private Krankenversicherung Tipps und Tricks, die bares Geld einsparen.

  • 1. Berechnen
  • 2. Tarife vergleichen
  • 3. Online Antrag

Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
Ja, ich habe die Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und stimme zu! *
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

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