Studenten gehören ebenfalls zum eingeschränkten Kreis der berechtigten Personen, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen. Als zukünftige Akademiker werden sie als die bald führenden Köpfe des Landes in guten Positionen eingeschätzt und erhalten aus diesem Grund Sondertarife.

Viele Studenten stehen zu Beginn ihres Studiums vor der Frage der Krankenversicherung. Schließlich gibt es mehrere Möglichkeiten. Wichtig für Studienanfänger ist zunächst, dass sie sich rechtzeitig vor Beginn ihres Studiums über die Möglichkeiten informieren und ihre Entscheidung für eine Krankenversicherung aufgrund ausführlicher Informationen treffen. Studienanfänger, deren Eltern Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können im Rahmen der Familienversicherung bis zum Ende des 25. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert werden. Wurde vor dem Beginn des Studiums noch der Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, verschiebt sich diese Altersgrenze um die Anzahl der geleisteten Monate nach oben. Danach ist der Student nicht mehr familienversichert und muss sich um eine eigene studentische Krankenversicherung bemühen. Sind die Eltern privat krankenversichert und war der Student vor Studienbeginn ebenfalls privat versichert, so fällt er trotzdem mit Beginn des Studiums wieder in die Versicherungspflicht. Er muss bei der Einschreibung an einer Hochschule eine Versicherungsbescheinigung vorlegen — entweder aus der Familienversicherung oder aus einer eigenen studentischen Krankenversicherung.
Studienanfänger haben die Möglichkeit, sich bereits vor Antritt des Studiums, aber auch innerhalb der ersten drei Monate des Studiums, von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht muss ebenfalls bei der Einschreibung an der Hochschule vorgelegt werden. Der Student kann nach der Befreiung eine private, studentische Krankenversicherung abschließen. Diese bietet enorme Vorteile gegenüber der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung, die ein Höchstalter und eine Höchstdauer des Studiums vorschreibt. Die private Krankenversicherung für Studenten muss bei der Einschreibung an einer Universität nicht nachgewiesen werden. Es genügt hier die Bescheinigung über die Befreiung der Versicherungspflicht.
Für die Zeit während des Studiums gibt es verschiedene Tarife die für Studenten in Frage kommen. Ausführliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Die Versicherungspflicht bei Studenten
Informationen zur privaten Krankenversicherung für Studienanfänger
Studenten sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert
PKV für Studenten die über 30 Jahre alt sind
PKV bei Studenten über dem 14. Semester
Anwartschaftsversicherung zum kurzzeitigen Aussetzen der PKV
Wenn Sie bereits Ihr Studium beendet haben, dann informieren Sie sich über die PKV für Akademiker. Dort finden Sie auch einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich aller Anbieter, Tarife und Leistungen.