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PKV für Studenten über dem 14. Semester

Gesetzliche Krankenversicherung als Student nur bis zum Alter von 30 Jahren

Studenten, die gesetzlich krankenversichert sind, sollten wissen, dass ihre Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung gewissen Regelungen und Begrenzungen unterworfen ist.

So endet die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung mit dem 30. Lebensjahr oder nach dem 14. Semester des Studiums. Berechnet werden hierfür jedoch nur die absolvierten Semester eines Studiengangs. Fachsemester, die geleistet werden müssen, zählen nicht mit, ebenso wie auch Urlaubssemester aus Berechnung der Studiendauer ausgeschlossen werden. Wer das 14. Semester jedoch absolviert hat und das Studium nicht beendet hat, entfällt aus der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung. Der Student kann sich in diesem Fall privat krankenversichern oder eine freiwillige Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Falls im aktuell belegten Semester das Examen geschrieben wird, gewährt die gesetzliche Krankenkasse Sonderbeiträge in Höhe von 95 Euro. In anderen Fällen ist mit monatlichen Beiträgen bis zu 150 Euro zu rechnen. Die PKV bei Studenten über dem 14. Semester bietet sich also an — jedoch sollte sie möglichst bereits vorher abgeschlossen werden.

Die Beiträge bei der privaten, studentischen Krankenversicherung sind häufig niedriger als die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten. Hinzu kommt, dass sie die Studiendauer nicht reglementiert und bis zum 34. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Die PKV für Studenten im Rahmen einer privaten, studentischen Krankenversicherung bietet sich also grundsätzlich spätestens ab dem Wegfall der Familienversicherung mit dem vollendeten 25. Lebensjahr als günstige Alternative mit einem hohen Leistungsspektrum an.

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