Für Studierende ab einem Alter von 30 Jahren gelten hinsichtlich der Krankenversicherung andere Gesetze.
Für Studierende, die innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied der studentischen Krankenversicherung waren, endet die Versicherungspflicht mit dem Ende des Semesters in dem sie das 30. Lebensjahr vollendet haben. Sie kann im Einzelfall verlängert werden — hierzu ist ein Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Krankenkasse notwendig. An die Stelle der studentischen Krankenversicherung tritt nach dem dreißigsten Lebensjahr normalerweise die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch sollte beachtet werden, dass die Beiträge sich dadurch stark erhöhen. Während für die studentische Krankenversicherung ein Betrag von etwa 60 Euro anfällt, zahlt ein Student in der freiwilligen Mitgliedschaft in der Regel etwa das Doppelte als Monatsbeitrag.
Für den Fall, dass der Student sich im letzten Studiensemester befindet und sein Examen ansteht, gewähren die Krankenkassen einen Sonderbeitrag von 95 Euro pro Monat. Aus diesem Grund sollten Studierende bereits zu Studienbeginn (oder nach dem Wegfall der Familienversicherung nach dem 25. Lebensjahr) die Alternative der privaten, studentischen Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Die private, studentische Krankenversicherung greift bis zum Ende des 33. Lebensjahres. Auch liegt hier keine Höchst-studiendauer vor, wie es bei der gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist. Die Beiträge der privaten, studentischen Krankenversicherung liegen deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenkassen. Hinzu kommt, dass die studentische Krankenversicherung grundsätzlich für die Zeit nach dem Studium einen guten Einstieg in die PKV darstellt.