Steuerberater (StB) können als Angestellte in einem Unternehmen oder einer Kanzlei tätig sein. Sie können aber auch eine eigene Kanzlei eröffnen und gelten dann als Freiberufler. Angestellte Steuerberater müssen in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreichen, damit sie in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Freiberufliche Steuerberater dürfen sich grundsätzlich entscheiden, ob sie lieber privat oder gesetzlich versichert sein möchten.

Die meisten angestellten Steuerberater erreichen aufgrund ihrer qualifizierten Ausbildung relativ schnell die Versicherungspflichtgrenze im Einkommen und können sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien lassen. Freiberuflich tätige StB dürfen sofort der privaten Krankenversicherung beitreten. Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Steuerberater liegen eindeutig in den hohen Leistungen der privaten Krankenkassen. Es stehen mehrere Tarife zur Auswahl, Leistungen können individuell eingeschlossen oder ausgeklammert werden. Attraktiv ist die private Krankenversicherung jedoch auch durch die günstigen Beiträge. Steuerberater liegen meist in ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und müssen bei der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel den Höchstbeitrag leisten. In der privaten Krankenversicherung hingegen errechnet sich der Beitrag anhand des Alters, des Geschlechts und des Gesundheitszustandes. In den meisten Fällen können hier in der Beitragshöhe hohe Summen eingespart werden - trotz optimaler Leistungen der Krankenkassen und einer wesentlich besseren Gesundheitsversorgung. Müssen Familienmitglieder mitversichert werden, so ist für jedes Familienmitglied ein gesonderter Beitrag zu leisten, jedoch werden hier großzügige Rabatte gewährt. Freiberuflich tätige Steuerberater müssen ihren Versicherungsbeitrag selbst aufbringen, Angestellte hingegen erhalten den üblichen Arbeitgeberanteil.
Steuerberater, die freiberuflich tätig sind, dürfen zwar der privaten Krankenversicherung beitreten, sie können sich aber auch für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Ein freiberuflicher StB in einem Alter bis zu 40 Jahren wird in der Regel, sofern er nur sich selbst krankenversichern muss, bei der privaten Krankenversicherung trotz besserer Leistungen einen wesentlich geringeren Beitrag zahlen. Ist jedoch eine Familie mitzuversichern, kann die gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen günstiger sein, denn hier werden Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert. Angestellte Steuerberater, die in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze noch nicht erreicht haben, sind automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Überwinden sie diese Hürde jedoch in ihrem Einkommen, können sie entscheiden, ob sie sich privat versichern möchten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchten. Der Arbeitgeber leistet grundsätzlich den Arbeitgeberanteil zum Versicherungsbeitrag, ob privat oder gesetzlich versichert. Die Entscheidung muss immer individuell gesehen werden. Ist Familie mitzuversichern, so ist die gesetzliche Krankenversicherung häufig günstiger, insbesondere für Angestellte.
Privat versicherte Steuerberater können auf den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung verzichten. All die gewünschten Leistungen können in der privaten Krankenvollversicherung eingeschlossen werden, so dass keine separate Krankenzusatzversicherung notwendig ist. Steuerberater, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sollten jedoch eine private Krankenzusatzversicherung in Betracht ziehen. Leistungen können individuell abgesichert oder ausgeschlossen werden, sodass auch gesetzlich versicherte StB von einer optimalen Gesundheitsversorgung profitieren können.