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Stationäre Zusatzversicherung

Bestens versorgt im Krankenhaus - die Stationäre Zusatzversicherung in der Privaten Krankenversicherung

Stationäre Leistungen

Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einzelzimmer sichern!

  • Komfort
  • Premium
  • Freie Krankenhauswahl
  • Chefarzt
  • Bettenleistung (X-Bett Zimmer)

Antragsdetails

Persönliche Angaben
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Die stationäre Zusatzversicherung

Die stationäre Zusatzversicherung eignet sich für gesetzlich Versicherte, die nicht in die private Krankenversicherung wechseln dürfen und stellt einen wichtigen Punkt in der optimalen Gesundheitsversorgung dar. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten im Fall eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes die reguläre Versorgung. Sie werden in einem Mehrbettzimmer untergebracht, das bis zu fünf Betten haben kann. Neben den ein- und ausgehenden Putzfrauen und Krankenschwestern muss der Patient sämtliche Geräusche und zahlreiche Störungen durch seine Mitpatienten in Kauf nehmen. Das beinhaltet auch Besucher. Eine erholsame Genesung nach einer Operation ist unter solchen Umständen nicht immer gegeben. Die stationäre Zusatzversicherung ermöglicht auch gesetzlich versicherten Patienten die Genesung im Einzelzimmer und auf Wunsch sogar die Behandlung durch den Chefarzt.

Genesen wie ein Privatpatient

Jeder Patient, der schon einmal in einem Mehrbettzimmer einen stationären Aufenthalt erlebt hat, weiß, wie anstrengend die Genesung unter diesen Umständen sein kann. Ein Einzelzimmer sichert dem Patienten Ruhe, vor allem vor Mitpatienten und ihren Besuchern. Gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch auf die Genesung im Einzelzimmer — diese Leistungen sind privaten Patienten mit einem entsprechenden Tarif vorbehalten. Gesetzlich Versicherte, die eine stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen haben, dürfen hingegen die gleichen Vorteile wie ein Privatpatient genießen: Ruhe und störungsfreie Genesung im Einzelzimmer und auf Wunsch auch die Behandlung durch den Chefarzt, statt durch den Arzt, der sich aktuell im Dienst befindet. Bei Privatversicherten ist hier von Wahlleistungen die Rede, die sie in Anspruch nehmen dürfen, aber nicht müssen. Für gesetzlich Versicherte mit einer stationären Zusatzversicherung gilt der gleiche Grundsatz. Wer die Wahlleistungen nicht in Anspruch nimmt, hat ein Recht auf den finanziellen Ausgleich. Die Mehrkosten, die für die bevorzugte Behandlung angefallen wären, werden dem Versicherten ausgezahlt, wenn er sich für die Inanspruchnahme der Regelleistungen entscheidet. Die entsprechende Versicherung kostet nur einen geringen, monatlichen Beitrag und stellt eine optimale Ergänzung zu einer gesetzlichen Krankenversicherung dar.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

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