Die Riester-Förderung kann nur von Personen beansprucht werden, die mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in das zusätzliche Rentenmodell investieren. Diese Grenze ist gleichzeitig als Mindestbetrag zu verstehen, wobei die Summe sich individuell — abhängig vom Einkommen — zusammensetzt. Sofern diese Grenze unterschritten wird, gilt die entsprechende Person nicht länger als förderberechtigt, sodass keine Zulagen gewährt werden.