Das Prinzip der Riester-Rente wurde auf Grundlage der Rentenreform im Jahr 2001 festgelegt. Maßgeblicher Initiator beziehungsweise Verantwortlicher war Walter Riester — ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Der Begriff Riester-Rente ist lediglich umgangssprachlich. Das Gesetz, das als Förderungsgrundlage der Riester-Rente gilt, heißt Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens.