Generell ist der Förderungsanteil von mehreren personenbezogenen Faktoren abhängig. Gleichzeitig entscheidet die Höhe des Eigenanteils über die Höhe der Förderung. Die Riester-Förderung wird nur dem zugesprochen, der mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag investiert. Die Förderung — also die Zulage — fließt in den Eigenanteil mit ein, was effektiv bedeutet, dass der Beitrag plus Förderung insgesamt vier Prozent des Bruttoeinkommens betragen muss. Dieser vierprozentige Anteil kann sich im Laufe der Jahre jedoch ebenso ändern wie auch die Förderungshöhe. Über die Höhe der Zulagen entscheidet weitestgehend die Anzahl der eigenen Kinder, da diese ebenso wie die zu versichernde Person als generelle Bemessungsgrundlage dienen — in Abhängigkeit vom gewählten Eigenanteil.