Die Riester-Rente wird staatlich bezuschusst, sodass der Gesetzgeber festlegt, welche Personen die Riester-Rente in Anspruch nehmen können. Generell sind dies Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen samt deren Ehepartnern. Hierzu zählen maßgeblich Arbeitnehmer sowie rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Landwirte. Gleiches gilt für Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende wie auch für Bezieher von Krankengeld. Die Inanspruchnahme der Riester-Rente steht darüber hinaus Beamten, Richtern und Soldaten offen, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Geringfügig beschäftigte Personen können unter gewissen Umständen ebenfalls das Riester-Modell in Anspruch nehmen.