Private Rentenversicherungen dienen in erster Linie der finanziellen Altersabsicherung des Versicherungsnehmers. Kann dieser seine Versicherung allerdings nicht in Anspruch nehmen, hängt eine mögliche Vererbung weitestgehend von den Vertragsinhalten ab. Stirbt ein Versicherungsnehmer in der Ansparphase, gelten die Ersparnisse als generell verloren. Allerdings kann im Vorfeld vereinbart werden, dass Ansparbeträge im Todesfall an die Erben übergehen. Gleiches gilt für die Auszahlungsphase der privaten Rentenversicherung. Hier kann initial eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, wonach Erben entsprechende Leistungen erhalten. Wurde keine zusätzliche Vereinbarung getroffen, die den Wirkungsbereich der privaten Rentenversicherung im Todesfall betrifft, erhalten Erben generell keine Leistungen.