Bei der privaten Rentenversicherung wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden. Variante eins gilt als sofort beginnende Rente, was bedeutet, dass einmalig eine bestimmte Summe in die Versicherung gezahlt wird, woraus sich in den Folgemonaten und Folgejahren eine lebenslange Rente ergibt. Die Höhe der Monatsrente richtet sich nach der Höhe des eingezahlten Betrags, wobei dieses Modell insbesondere von älteren Personen gewählt wird. Sie gilt als generell gut verzinste Geldanlage. Variante zwei ist die aufgeschobene beziehungsweise später beginnende Rente, wobei zumeist über mehrere Jahre regelmäßig Beiträge eingezahlt werden, die zu einem vereinbarten Zeitpunkt einmalig oder lebenslang im Rahmen der monatlichen Rente ausgezahlt werden.