Unter einer Privatversicherung ist eine private Krankenversicherung zu verstehen. Die Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen sind prozentual vom Einkommen des Versicherten abhängig und das bedeutet: hohes Einkommen, hohe Beiträge. Die Privatversicherung hingegen kalkuliert ihre Beiträge aufgrund des Lebensalters und des Geschlechts. Die Beiträge betragen in den meisten Fällen nur ein Viertel der Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Die Privatversicherung kann nur von einem begrenzten Personenkreis abgeschlossen werden. Selbstständige und Freiberufler, aber auch Beamtenanwärter und Beamte sowie Arbeitnehmer, die mit ihrem Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben, dürfen eine Privatversicherung abschließen. Die private Krankenversicherung begrenzt sich durch diesen eng umrissenen Personenkreis auf diejenigen in der Bevölkerung, die rein statistisch gesehen weniger Krankheitszeiten geltend machen als im Vergleich mit sonstigen Personengruppen. Nur durch die Konzentration auf diese in Frage kommenden Personengruppen können die niedrigen Beiträge und die hochwertigen Leistungen im medizinischen Bereich dauerhaft aufrecht erhalten werden.