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Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge steht in der Eigenverantwortung jedes Bürgers und unterscheidet sich insofern von der gesetzlichen Altersvorsorge, dass es sich hierbei nicht um eine Pflichtversicherung handelt. Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert. Die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung werden von den Arbeitgebern direkt an die Träger abgeführt. Da inzwischen längst in der Öffentlichkeit als auch in der Politik bekannt ist, dass diese Form der Altersvorsorge keinesfalls ausreichend ist, wird den Bürgern zu einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge geraten um finanzielle Lücken für das Alter zu schließen, bzw. vorzubeugen. Die so genannte Riester-Rente wurde eingeführt, doch es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Zum Thema private Altersvorsorge sollte man sich sehr gut beraten lassen, bevor man hier Verträge eingeht.

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