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Praxisgemeinschaft

Unter einer Praxisgemeinschaft ist die Gemeinschaft zweier oder mehrer Ärzte mit meist verschiedenen Fachgebieten zu verstehen. Häufig tun sich Hausärzte mit Internisten zu einer Praxisgemeinschaft zusammen. Beide Ärzte nutzen in diesem Fall die gemeinsamen Räumlichkeiten, verfügen aber selbstverständlich jeder über ein eigenes Arzt- und Untersuchungszimmer. Warteraum, Rezeption wie auch diverse, spezielle Untersuchungsräume wie auch Toiletten für Personal und Patienten hingegen werden gemeinschaftlich genutzt. Bezüglich des Praxispersonals stellt meist jeder Arzt einen oder zwei Arzthelfer ein, je nach persönlichem Bedarf. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass diese Einstellung nur eine Formsache ist und das Personal gleichermaßen für beide Ärzte und sämtliche damit verbundenen Aufgaben eingeteilt wird. Das Gehalt jedoch wird vom Arzt überwiesen, der als Arbeitgeber gilt. Die Kosten, die für eine Gemeinschaftspraxis entstehen wie Miete und Nebenkosten werden geteilt. Für Ärzte ergibt sich durch eine Praxisgemeinschaft eine enorme Kostenersparnis. Ebenfalls ist eventueller Personalmangel recht gut abgedeckt, der durch Krankheitszeiten der Arzthelfer entstehen könnte. Für Patienten bedeutet eine Gemeinschaftspraxis ebenfalls einen enormen Vorteil, weil sie häufig an den Facharzt überwiesen werden können, der einer der Inhaber der Gemeinschaftspraxis und somit vor Ort anwesend ist.

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