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Pflegezusatzversicherung

Im Jahr 1995 führte man in der Bundesrepublik Deutschland die Pflegepflichtversicherung ein, welche auf den Grundsätzen des Generationsvertrags basiert. Die heute Versicherungspflichtigen Personen zahlen einen gewissen Teil ihres Einkommens in die Pflegeversicherung ein. Hier gilt der Höchstsatz von 1,7 Prozent des monatlichen Einkommens. Damit finanzieren sie die heute Pflegebedürftigen und erwerben sich den Anspruch, im Fall der eigenen, späteren Pflegebedürftigkeit das ihnen zustehende Pflegegeld unterstützend zu erhalten. Angesichts der medizinischen Möglichkeiten steigt jedoch das Lebensalter der Menschen und damit auch der Anteil der Pflegebedürftigen in der Gesellschaft. Experten warnen schon seit Jahren davor, dass der Prozentsatz der in zwanzig Jahren Pflegebedürftigen auf das Doppelte ansteigen wird und somit ist die dann herrschende Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung kaum noch aus der Pflegepflichtversicherung zu finanzieren. Auch der Gesetzgeber ruft besorgt zu mehr Eigenverantwortung auf. Aus diesem Grund bieten private Versicherer inzwischen die Pflegezusatzversicherung an. Hier kann jeder Einzelne gegen einen geringen Beitrag Vorsorge für sein Alter und eine eventuelle Pflegebedürftigkeit treffen. Unter dem Stichwort „Angebote PKV“ finden sich im Internet zahlreiche Angebote zum Thema Pflegezusatzversicherung. Die private Pflegezusatzversicherung kann in Form von Vorsorgeleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

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