Angesichts der stets älter werdenden Bevölkerung und der daraus resultierenden immer stärker werdenden Pflegebedürftigkeit in der älteren Bevölkerungsschicht sind im Bereich Gesundheitswesen enorme Kosten entstanden, die abgedeckt werden mussten. Aus diesem Grund führte die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1995 die Pflegepflichtversicherung ein. Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung werden mit der Krankenpflichtversicherung über die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherungspflichtigen eingezogen. Sie betragen 1,7 Prozent des monatlichen Einkommens, wobei es sich hierbei um den Höchstbeitrag handelt. Die Beitragszahlung an die Pflegeversicherung ist Pflicht für alle gesetzlich Krankenversicherten. Die Pflegepflichtversicherung basiert auf dem Grundsatz des Generationsvertrags. Die heute Versicherungspflichtigen finanzieren mit ihren Beiträgen zur Pflegeversicherung die Pflege der aktuell Pflegebedürftigen und haben im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit den Anspruch auf Pflegefinanzierung durch die zu diesem Zeitpunkt Versicherungspflichtigen.