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Pflegeleistungen

Pflegeleistungen sind Sachleistungen, die an einer zu pflegenden Person erbracht werden. Die Pflegeleistungen können durch einen pflegenden Angehörigen erbracht werden, aber auch durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch das Pflegepersonal in einer Pflegeeinrichtung. Die Pflegeleistungen erstrecken sich je nach Bedarf der zu pflegenden Person auf Tätigkeiten im Haushalt, die Grundpflege in Bezug auf Körperpflege und an- wie auch auskleiden der Person, Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme bis hin zur Vollpflege bei Schwerstpflegefällen. Auch die medizinischen Leistungen die hier durch pflegendes Personal oder Angehörige erbracht werden, zählen zu den Pflegeleistungen. Werden Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine pflegerische Einrichtung erbracht, müssen sie zur Kontrolle für den MDK und die Heimaufsicht streng dokumentiert werden. Das bedeutet, jede Hilfestellung muss aufgelistet und mit Tag und Datum als ausgeführt bestätigt werden. Hinsichtlich der Dokumentation darf es keine Lücken geben. Nicht dokumentierte Leistungen können zu einer Zurückstufung in der Pflegestufe des Pflegebedürftigen führen und ebenfalls als Vernachlässigung aufgefasst werden. Die Dokumentationen in pflegenden Einrichtungen oder durch ambulante Pflegedienste werden durch MDK und Heimaufsicht kontrolliert.

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