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Pflegegeld

Pflegegeld wird von den Pflegekassen gezahlt und staffelt sich in unterschiedliche Beträge, die sich durch die Einstufung in unterschiedliche Pflegestufen ergeben. Die Pflegekassen unterscheiden hier ab der Pflegestufe 0 bis hin zur Pflegestufe bis zur Pflegestufe 3. Pflegestufe 0 bedeutet, dass hier das Augenmerk vorwiegend auf die persönliche Grundpflege gelegt wird und dass eine Eigenversorgung durchaus möglich ist, wenn die Person Hilfe in der Grundpflege erhält. Pflegestufe 3 bedeutet eine absolute Pflegebedürftigkeit rund um die Uhr und keinerlei Möglichkeit mehr der pflegebedürftigen Person, sich geringfügig selbst zu versorgen. Die Einstufung in eine Pflegestufe wird ausschließlich durch den MDK vorgenommen, der im Auftrag der Kranken- und Pflegekasse als unabhängige Einrichtung zur Erstellung medizinischer Gutachten bestellt wird. Für jede Pflegestufe, in die eine Person eingeteilt wurde, steht dieser eine bestimmte Summe pro Monat als Pflegegeld zu, welches von der Pflegekasse gezahlt wird. Bei niedrigen Pflegestufen und wenn die Person sich noch größtenteils eigenständig versorgt, kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Das Pflegegeld kann direkt an die ambulante Pflege gezahlt werden. Bei schweren Pflegefällen wird das Pflegegeld an die pflegende Person gezahlt. Hier kann es sich auch um einen Angehörigen handeln. In der Regel jedoch erfolgt eine Heimunterbringung bei schweren Pflegefällen. In diesem Fall wird das Pflegegeld an die pflegende Einrichtung gezahlt.

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