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Pflegefachkraft

Als Pflegefachkraft bezeichnet man Personen, die im Bereich Kranken- oder Altenpflege eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen und mit einem Staatsexamen abgeschlossen haben. Die Bezeichnung Pflegefachkraft wird jedoch vorwiegend im Bereich Altenpflege angewendet und bezieht sich auf staatlich examinierte Altenpfleger und Altenpflegerinnen. Die Ausbildung dauerte bis vor einigen Jahren noch zwei Jahre, wurde dann aber in den einzelnen Bundesländern auf drei Jahre angehoben, da sich die Ausbildungsinhalte durch neuere Erkenntnisse in der Altenpflege deutlich gesteigert haben und einige Fächer hinzu gekommen sind, die sich vorwiegend mit psychologischen und geriatrischen Themen befassen. Das Personal in Pflegeeinrichtungen gliedert sich in Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte. Pflegehilfskräfte sind in der Regel in höherer Anzahl auf den Stationen zu finden. Deren Tätigkeiten erstrecken sich über Reinigungsaufgaben und die körperliche Pflege der Bewohner sowie sämtlicher nicht-medizinischer Tätigkeiten, die den reibungslosen Ablauf einer Station ermöglichen. Die Pflegefachkräfte hingegen sind zuständig für die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen sowie der medizinischen Maßnahmen, welche sich von Verbandswechseln, die Erstversorgung kleinerer Verletzungen und die Medikamentenvergabe bis hin zur Assistenz des Arztes oder Notarztes erstrecken. Die Pflegefachkraft ist weisungsberechtigt gegenüber den Hilfskräften. Sie trägt in ihrer Dienstzeit die Verantwortung für sämtliche pflegerischen und medizinischen Maßnahmen, sowie für die ordentliche Durchführung der von ihr angewiesenen Aufgaben durch die Hilfskräfte. Laut den gesetzlichen Vorschriften muss jeder Dienst in einem Pflegeheim durch eine entsprechende Anzahl von Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften abgedeckt sein. Die Anzahl der Pflegekräfte und die Verteilung auf Fachkräfte und Hilfskräfte errechnen sich aus der Anzahl der Bewohner und der Pflegestufen.

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