Eine Pension ist in der Regel eine betriebliche Altersvorsorge und diese erfolgt üblicherweise über eine Direktzusage — die Pensionszusage. Der Arbeitnehmer hat dadurch unmittelbare Ansprüche gegen das Unternehmen, welches als Träger der Altersvorsorge gilt. Die Pensionszusage kann in Form einer Kapitalleistung gewährt werden, aber auch in Form von Rentenzahlungen. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, sich um die Finanzierung dieser Vorsorgeleistungen zu kümmern. Diese erfolgen meistens über Pensionsrückstellungen. Versorgungsanwartschaften und bereits laufende Rentenzahlungen aus einer Pensionszusage sind für den Fall der Insolvenz zu sichern. Die Beiträge sind frei von Lohn- und Einkommenssteuer. Eine Förderung über Riester ist bei einer Pensionszusage nicht möglich.