Eine Pensionskasse nimmt während der Lebensarbeitszeit eines späteren Pensionärs Beiträge vom Arbeitgeber als auch vom Versicherten ein, sammelt und verwaltet dieses Vermögen und zahlt später die Altersrente aus, die sich in diesem Fall „Pension“ nennt. Es handelt sich hier um eine nicht-staatlich verwaltete Altersabsicherung der Pensionsberechtigten in Form eines Versicherungsunternehmens. Die Pensionskasse muss gegen die Zahlung der Beiträge die Vorsorgeleistungen tragen und somit auch die Risiken, die sich daraus ergeben. Die Pensionskasse deckt verschiedene Risiken ihrer Versicherungsnehmer ab: Alter, Tod und eine mögliche Invalidität. Von Seiten der Beitragszahler, der späteren Pensionäre, besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse. Pensionäre dürfen trotz des Bezugs einer Pension weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.