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Pensionäre

Pensionäre sind Personen, die nach einer gewissen Anzahl von Arbeitsjahren in Pension gehen, das heißt, sie arbeiten nicht mehr und erhalten ihre Pension. Pensionäre sind in der Regel ehemalige Beamte, Staatsdiener aus den Bereichen öffentlicher Dienst, Polizei oder Bundeswehr. Wenn Pensionäre neben dem Bezug ihrer Pension noch einer Beschäftigung nachgehen, sind sie in der Krankenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig, allerdings nur dann, wenn sie aus Altersgründen in Pension gegangen sind. Sind sie hingegen aus Gründen der Dienstunfähigkeit vorzeitig in Pension gegangen, müssen sie weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Gleiches gilt für Beiträge der Rentenversicherung. Der aufgrund von Dienstunfähigkeit in Pension gegangene Pensionär muss Beiträge leisten. Der Arbeitgeber eines Pensionärs muss jedoch grundsätzlich seine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung für den bei ihm beschäftigten Pensionär zahlen. Grundsätzlich müssen beschäftigte Pensionäre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Pflegeversicherung hingegen ist beitragsfrei.

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