Der Begriff Mutterschaftsurlaub geistert noch immer durch die Bevölkerung, obwohl er längst veraltet ist. Im Jahr 1986 wurde er abgelöst durch den Erziehungsurlaub, der mit der Zahlung des Erziehungsgeldes in Verbindung steht. Inzwischen wurde auch dies abgelöst, zumindest für Arbeitnehmer, und durch die Zahlung des Elterngeldes ersetzt. Der Begriff Mutterschaftsurlaub existiert also de facto gar nicht mehr. Der heutige Erziehungsurlaub oder die so genannte Elternzeit beginnt nach der Zeit des Mutterschutzes, also acht Wochen nach der Geburt, er muss aber vorher beim Arbeitgeber beantragt werden. Für Erwerbslose gibt es derzeit noch weiterhin das Erziehungsgeld in einer Höhe von 300 Euro monatlich. Für Erwerbstätige in der Elternzeit wird das Elterngeld gezahlt. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehaltes vor der Geburt des Kindes. Ab 2011 sinkt diese so genannte Ersatzquote allerdings von 67 auf 65 Prozent ab einem Einkommen von 1240 Euro Netto.
Das Minimum beläuft sich hierbei auf einem Betrag von 300 Euro, das Maximum auf einen Betrag von 1800 Euro monatlich. Alleinerziehende können das Elterngeld für die vollen 14 Monate in Anspruch nehmen, Verheiratete können die Elternzeit teilen in jeweils sieben Monate. Die Elternzeit muss bereits vor der Geburt des Kindes beim Arbeitgeber beantragt werden.