Die Mutterschaftshilfe umfasst die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft einschließlich der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, sowie Arzneimittel und sonstige Heil- und Hilfsmittel, die Hebammenhilfe, die Entbindung in einer Klinik, die Fahrtkosten zur Klinik und nach der Entbindung zurück abzüglich des Eigenanteils, sowie die häusliche Pflege und falls notwendig, eine Haushaltshilfe. Für diese Leistungen sind keine Zuzahlungen durch die Schwangere vorgesehen. Während des Mutterschutzes, der sechs Wochen vor der Geburt beginnt und bis acht Wochen nach der Geburt gewährt wird, sind versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen beitragsfrei in der Krankenversicherung versichert, sofern ein Anspruch besteht auf Mutterschaftsgeld. Wird danach Erziehungsgeld bezogen oder die Elternzeit in Anspruch genommen, steht die Mutter im Rahmen der Mutterschaftshilfe ebenfalls in einem beitragsfreien Versicherungsverhältnis.