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Mutterschaftsgeld

Frauen im Angestelltenverhältnis fallen mit Bekanntwerden der Schwangerschaft unter das Mutterschutzgesetz. Das bedeutet unter anderem, dass sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht mehr arbeiten dürfen. Bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten darf die Mutter sogar zwölf Wochen zu Hause bleiben. In dieser Zeit erhält sie Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird vom Arbeitgeber gezahlt und das in der gleichen Höhe wie das sonst erarbeitete, durchschnittliche Nettogehalt. Die Krankenkasse zahlt einen Betrag von 13,- Euro pro Tag dazu, den der Arbeitgeber auf das durchschnittliche Nettogehalt aufstocken muss. Privatversicherte im Angestelltenverhältnis erhalten ebenfalls Mutterschaftsgeld, nur bekommen sie die 13,- Euro nicht von der Krankenkasse. Stattdessen erhalten sie einen Betrag von 210,- Euro, der einmalig ausgezahlt wird. Diesen Betrag erhalten sie vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber berechnet allerdings seinen Betrag, mit dem er das Mutterschaftsgeld aufstocken muss unter Berücksichtigung der 13,- Euro Tagessatz, den er normalerweise erhalten würde.

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