Wer in einer Krankenversicherung versichert ist, ist Mitglied dieser Krankenversicherung und erhält für den Verlauf seiner Mitgliedschaft von der gesetzlichen Krankenversicherung das Versicherungskärtchen um sich als Mitglied ausweisen zu können. Privatversicherte erhalten während ihrer Mitgliedschaft eine Versicherungsnummer. Bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Sie beginnt mit Beginn der Arbeitsaufnahme für einen Arbeitgeber und endet nur, wenn der Versicherte einen Wechsel zu einer anderen, gesetzlichen Krankenkasse vornimmt. Sollte der Versicherte arbeitslos werden, bleibt die Mitgliedschaft bestehen und wird über die Arbeitsagentur weiterhin finanziert im Rahmen des Arbeitslosengeldes. Die Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung berechtigt zum Empfang ärztlicher Leistungen im Rahmen des Leistungskataloges.