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Meldepflicht

Die Meldepflicht betrifft jeden Versicherten, gleich ob gesetzlich oder privat versichert. Sie besagt, dass der Versicherte verpflichtet ist, Veränderungen in seiner Lebensführung oder in seinem Gesundheitszustand unverzüglich der Krankenversicherung mitzuteilen. Die privaten Kassen nehmen die Meldepflicht jedoch wesentlich genauer als die gesetzlichen Kassen, denn ihre Tarife und die Verträge mit ihren Versicherten basieren auf den gemachten Angaben des Versicherten. Die privaten Krankenkassen bieten sehr günstige Tarife an, die äußerst knapp auf der Basis der Patientenangaben kalkuliert sind. So hat beispielsweise ein Extremsportler, der in seiner Freizeit gefährlichen Sportarten nachgeht, diesen Umstand unbedingt der Krankenkasse zu melden, wenn er eine Versicherung abschließt. Dadurch hat die Krankenkasse die Möglichkeit, einen Risikozuschlag zu erheben. Verschweigt der Versicherte diesen Umstand und wird er während eines Freizeitunfalls in der Ausübung seines Sports schwer verletzt, hat die Krankenkasse die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag aufzulösen. Gleiches gilt auch für Veränderungen, die sich während der Vertragslaufzeit ergeben. Die Meldepflicht bezieht sich grundsätzlich auf ständige oder phasenweise Erhöhung der Gefahren.

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