Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf stationäre Leistungen in einem normalen Rahmen. Der normale Rahmen besagt: Behandlung durch den diensthabenden Arzt und Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Ein Mehrbettzimmer kann hier von großer Bedeutung für die Genesung des Patienten sein. Es gibt Zimmer mit zwei Betten, mit drei Betten, aber es gibt auch Zimmer mit bis zu fünf Betten. Je nachdem, mit welchem Klientel man als Patient ein Zimmer teilen muss, wirkt sich dies auf die Genesung aus. Erhalten die Bettnachbarn ständigen Besuch, lärmen kleine Kinder durch das Krankenzimmer, in dem der Patient verzweifelt versucht zu schlafen, sich vielleicht von einer Operation zu erholen, kann das kontraproduktiv wirken. Um dem entgegen zu wirken, haben auch gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, welche sie für den Fall eines stationären Aufenthaltes berechtigt, ein Einzelzimmer zu verlangen. Die Krankenzusatzversicherung kommt in diesem Fall für die Mehrkosten auf. Die PKV Angebote für gesetzliche Versicherte sind bezüglich der Krankenzusatzversicherungen recht günstig und äußerst vielschichtig. Privatversicherte haben die Möglichkeit, die Behandlung im Einzelzimmer und eventuell auch durch den Chefarzt in ihren Tarif einschließen zu lassen.