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Medizinische Notwendigkeit

Als medizinische Notwendigkeit werden alle Maßnahmen gesehen, die zur Diagnose, Heilung, Therapie und Gesundung des Patienten ergriffen werden können. Jedoch müssen die Maßnahmen immer im Verhältnis zur Krankheit stehen und die Heilungserfolge einer medizinischen Maßnahme müssen grundsätzlich außer Frage stehen. Eine medizinische Maßnahme muss immer in Hinsicht auf die entstehenden Kosten beurteilt werden. Ärzte sind angehalten, möglichst kostengünstige Maßnahmen anzuordnen und günstige Medikamente zu rezeptieren. Eine Reihe Heilmethoden, die medizinisch notwendig wären, sind aus den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen worden, weil es günstigere Alternativen gibt, die möglicherweise eine längere Heilungsphase bedeuten, jedoch immer noch Kosten einsparen. So darf der Arzt beispielsweise bei schmerzhaften Muskelverspannungen ein Medikament verschreiben, welches die Schmerzen lindert und ein weiteres wie eine Salbe beispielsweise, die rein äußerlich die Verspannung durch ihre Wirkung lösen soll, die Massage jedoch, die in den meisten Fällen schnellere Erfolge bringen würde, aber teurer ist, muss der Patient größtenteils selbst finanzieren. Auch hinsichtlich der Medikamente gibt es hier Leistungsvorschriften. Ein teures Medikament darf nur dann als medizinische Notwendigkeit verschrieben werden, wenn es keine günstigeren Alternativen gibt.

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