Massagen sind entspannend und erholsam und leider sind sie häufig auch medizinisch notwendig. Durch verspannte Muskulatur entsteht bei vielen Menschen eine Schonhaltung, die häufig sogar über lange Zeit unbemerkt bleibt und letztlich zu einer Verformung der Wirbel und Gelenke führt. Dies kann unter Umständen sehr schmerzhaft sein und zu chronischen Belastungen führen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Massagen nicht mehr als medizinische Notwendigkeit. Sie zahlt nur noch einen Teil der Massagen, der Rest bleibt der Eigenanteil des Versicherten. In der privaten Krankenversicherung hingegen werden Massagen als medizinische Notwendigkeit angesehen und restlos erstattet. Jedoch muss der Privatversicherte darauf achten, dass er den entsprechenden Tarif abgeschlossen hat. Wer im Standardtarif versichert ist, hat keinen Anspruch auf Leistung für Massagen. Der Basistarif ist sehr günstig, entspricht aber dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und musste nun auf Grund der Chancengleichheit von den privaten Versicherern zu einem sehr günstigen Tarif eingeführt werden. Massagen werden erst ab dem Standardtarif von den privaten Kassen übernommen, einige leisten hierfür erst ab dem Komforttarif. Wer Wert legt auf diese Behandlungsmethoden, sollte dies bei Vertragsabschluss berücksichtigen.