Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Listenmeldung

Ein vereinfachtes Meldeverfahren stellt die Listenmeldung dar, und dieses wird in der Regel von Arbeitgebern angewendet, die für einen kurzen Zeitraum Beschäftigte eingestellt haben und diese den jeweiligen Krankenkassen melden möchten. Die Listenmeldung ist dann möglich, wenn die Arbeitnehmer in einem gesamten Monat höchstens sechs Tage im Unternehmen beschäftigt sind. Sie werden vom Unternehmer namentlich in einer Liste zusammengefasst um den Verwaltungsaufwand für das Unternehmen zu vereinfachen. Hier geht man davon aus, dass Unternehmer, die für so wenige Tage mehrere Beschäftigte kurzfristig einstellen müssen, im Zeitdruck sind. Auch steht hier von vorne herein fest, dass die Beschäftigten nicht im Betrieb verbleiben werden und somit sind nicht auf lange Sicht Beiträge durch den Unternehmer fällig. Das Anmeldeverfahren kann und darf also gekürzt werden.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren