In Bezug auf die Krankenversicherung stellt jede private Versicherungsgesellschaft, aber auch jede gesetzliche Krankenkasse einen Leistungskatalog zur Verfügung. Dieser enthält sämtliche Leistungen, die von der Krankenversicherung übernommen werden. Der Leistungskatalog der privaten Versicherungen muss nach neuerlichen Gesetzesänderungen in einem Basistarif den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen angepasst sein. Grundsätzlich müssen die Krankenkassen Leistungen übernehmen, die zur Gesunderhaltung, zur Vorsorge und zur Rehabilitation des Versicherten medizinisch notwendig sind und dem Leistungskatalog entsprechen. Behandlungsmethoden, die sehr teuer sind und deren Effekt noch in Frage stehen, sind in der Regel nicht im Leistungskatalog enthalten, sofern es günstigere Alternativen gibt, deren medizinische Wirksamkeit einwandfrei bewiesen ist.