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Leistungsansprüche Gruppenversicherung

Eine Gruppenversicherung wird auch Kollektivversicherung genannt. Sie wird für eine Gruppe von Personen in einem gemeinsamen Vertrag abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist immer eine Person, beziehungsweise eine Firma als Vertragspartner der Versicherung. Die Beiträge für die Kollektivversicherung zieht er von seinen Arbeitnehmern ein und führt sie dann persönlich als Vertragspartner an die Versicherung ab. Eine Gruppenversicherung ist nur möglich, wenn die zu versichernden Personen Arbeitnehmer des Vertragspartners sind. Sie müssen nach Lebensalter und beruflicher Stellung als objektive Versicherungsgruppe zusammengestellt worden sein. Für Gruppenversicherungen sind mehrere Tarife möglich und werden mehrere abgeschlossen, so müssen mindestens 20 Personen pro Tarif darin versichert sein. Berufsverbände müssen mit mindestens 100 Mitgliedern versichert sein. Die Leistungsansprüche aus einer Gruppenversicherung stehen jedem einzelnen zu, der hier mit versichert ist. Leistungen werden jedoch nur an den Vertragspartner ausgezahlt — in diesem Fall an den Arbeitgeber. Er hat die Leistungen dem Gruppenmitglied zuzuführen.

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