Beitragszahlungen können aus Geldmangel generell angepasst beziehungsweise verändert werden. Wird der Versicherungsnehmer arbeitslos, können die monatlichen Beiträge ausgesetzt werden. Dementsprechend können Zahlungen insbesondere im Fall einer Berufsunfähigkeit angepasst werden, wobei der Grund für eine Beitragsanpassung von vielen privaten Rentenversicherungen maßgeblich über entsprechende Anpassungsmöglichkeiten entscheidet.