Die privaten Krankenversicherungen sind in der Beitragshöhe sicher die bessere Wahl gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz der wesentlich günstigeren Beiträge bietet sie auch einen höheren Schutz bei Krankheit und vor allem ein optimales Leistungspaket, das keine Wünsche offen lässt.
Leider sind die privaten Krankenversicherungen nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich: Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze dürfen sich privat versichern, ebenso Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte. Aus diesem eingeschränkten Personenkreis heraus resultieren auch die günstigen Beiträge der privaten Krankenversicherungen, die häufig nicht einmal die Hälfte des Beitrags betragen, der für die gesetzliche Krankenversicherung aufgewendet werden müsste. Bei dem Personenkreis, der eine private Krankenversicherung abschließen darf, handelt es sich rein statistisch gesehen um Gruppen, die weitaus weniger Krankheitskosten verursachen als andere Gruppen der Bevölkerung. Die privaten Krankenversicherungen bietet ein hohes Leistungsspektrum, das sich von dem stark eingeschränkten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse deutlich abhebt — eine optimale Versorgung der Versicherten.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ist stark eingeschränkt — nur was medizinisch absolut notwendig ist, wird übernommen. Grundsätzlich müssen Ärzte immer die billigsten Medikamente und Behandlungsmethoden auswählen. Die privaten Krankenversicherungen hingegen bietet eine optimale Versorgung ihrer Versicherten. Heil- und Hilfsmittel werden übernommen, ebenso die Kosten für Sehhilfen. Der Arzt hat mehr Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der notwendigen Therapie und muss sich nicht für die billigste Variante entscheiden. Dies gilt auch beim Zahnersatz. Die schnelle und effiziente Heilung, auch mit der besten Therapie, sind für die privaten Krankenversicherungen eine Selbstverständlichkeit. Je nach gewähltem Tarif gehört der Aufenthalt im Einzelzimmer genauso zum Leistungsspektrum wie die Chefarztbehandlung.