Die private Krankenversicherung ist in der Beitragshöhe sicher die bessere Wahl gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz der wesentlich günstigeren Beiträge bietet sie auch einen höheren Schutz bei Krankheit und vor allem ein optimales Leistungspaket, das keine Wünsche offen lässt.
Leider ist die private Krankenversicherung nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich: Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze dürfen sich privat versichern, ebenso Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte. Aus diesem eingeschränkten Personenkreis heraus resultieren auch die günstigen Beiträge der privaten Krankenversicherung, die häufig nicht einmal die Hälfte des Beitrags betragen, der für die gesetzliche Krankenversicherung aufgewendet werden müsste. Bei dem Personenkreis, der eine private Krankenversicherung abschließen darf, handelt es sich rein statistisch gesehen um Gruppen, die weitaus weniger Krankheitskosten verursachen als andere Gruppen der Bevölkerung. Die private Krankenversicherung bietet ein hohes Leistungsspektrum, das sich von dem stark eingeschränkten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse deutlich abhebt — eine optimale Versorgung der Versicherten.
Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.
Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.
Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.
Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!
Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.
Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.
Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).
Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!
Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten
Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!
Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders
Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ist stark eingeschränkt — nur was medizinisch absolut notwendig ist, wird übernommen. Grundsätzlich müssen Ärzte immer die billigsten Medikamente und Behandlungsmethoden auswählen. Die private Krankenversicherung hingegen bietet eine optimale Versorgung ihrer Versicherten. Heil- und Hilfsmittel werden übernommen, ebenso die Kosten für Sehhilfen. Der Arzt hat mehr Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der notwendigen Therapie und muss sich nicht für die billigste Variante entscheiden. Dies gilt auch beim Zahnersatz. Die schnelle und effiziente Heilung, auch mit der besten Therapie, ist für die private Krankenversicherung eine Selbstverständlichkeit. Je nach gewähltem Tarif gehört der Aufenthalt im Einzelzimmer genauso zum Leistungsspektrum wie die Chefarztbehandlung.