Studienanfänger, die sich an der Universität einschreiben, müssen bereits zur Immatrikulation eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung vorlegen. Für Studenten gibt es mehrere Möglichkeiten und es empfiehlt sich, schon vor Studienbeginn Informationen zum Thema Krankenversicherung einzuholen. Studienanfänger sind im Rahmen der Familienversicherung ihrer Eltern bis zum Ende des 25. Lebensjahrs mitversichert. Das eigene Einkommen, sofern neben dem Studium noch einer Tätigkeit nachgegangen wird, darf jedoch 400 Euro pro Monat keinesfalls überschreiten, sonst erlischt die Mitgliedschaft in der Familienversicherung. In diesem Fall muss der Student sich selbst versichern.
Bei der Einschreibung an einer Hochschule muss sowohl im Fall der beitragsfreien Mitgliedschaft in der Familienversicherung, als auch im Fall der eigenen studentischen Krankenversicherung eine Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden. Studienanfänger, die von der Versicherungspflicht bereits befreit sind, können eine private, studentische Krankenversicherung abschließen und müssen die Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums vorlegen sowie eine Versicherungsbescheinigung der privaten, studentischen Krankenversicherung.
Grundsätzlich gilt: Wenn Studenten keine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung wünschen, haben sie innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und eine private, studentische Krankenversicherung abzuschließen. Etwas schwieriger wird es für Studienanfänger, deren Eltern privat versichert sind. In diesem Fall haben Studenten die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder privat versichert bleiben möchten. Auch Studenten, die bisher über ihre Eltern privat versichert waren, müssen sich, falls sie sich für die private, studentische Krankenversicherung entscheiden, von der Versicherungspflicht befreien lassen, denn Studienanfänger fallen automatisch wieder unter die Versicherungspflicht, auch wenn sie zuvor privat versichert waren.
Die private, studentische Krankenversicherung bietet Studenten zahlreiche Vorteile, denn sie ist nicht auf ein Höchstalter oder eine bestimmte Anzahl von Semestern beschränkt. Häufig sind die Beiträge wesentlich günstiger als die der gesetzlichen, studentischen Krankenversicherung. Studenten, die BAföG erhalten, bekommen einen Zuschuss zu den Krankheitskosten, der jedoch maximal 55 Euro monatlich beträgt.