Ab 2011 tritt eine neue Gesundheitsreform in Kraft. Dies bedeutet, dass sich sowohl für die Gesetzliche Krankenversicherung als auch für die Private Krankenversicherung 2011 einiges ändert.
Ab 2011 gelten für den Wechsel in die Private Krankenversicherung neue Bedingungen. Da die Pflichtversicherungsgrenze erstmalig sinkt, und nun auch die Wartefrist von 3 Jahren wegfällt, für welche der Versicherungsnehmer ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze nachweisen mussten, ist es nun für Angestellte leichter in die PKV zu wechseln, denn ein einmaliges Überschreiten der Grenze reicht. Die Private Krankenversicherung 2011 ist nun besonders für Personen aus den folgenden Berufsgruppen interessant:
Für diese Berufsgruppen, für welche die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidende Vorteile mit sich:
| Jahr | Grenze im Jahr |
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Zur Bestimmung des Einkommens wird das regelmäßige Arbeitsentgelt herangezogen. Dazu zählen:
Nicht zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zählen dagegen:
Für die Krankenkassen gibt es ab 2011 auch zahlreiche Neuregelungen. Zum einen steigen die Beiträge von vorher 14,9 auf nunmehr 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens, was eine gesetzliche Krankenversicherung vor allem für Gutverdiener unattraktiv macht. Für diese Personengruppen, welche ein Einkommen nahe der Versicherungspflichtgrenze haben, kann dies einen monatlichen Krankenkassenbeitrag von über 550 Euro bedeuten. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung 2011 kann sich hier also durchaus lohnen.
Weiterhin können Zusatzbeträge in unbegrenzter Höhe erhoben werden, was zusätzlich zur Praxisgebühr eine finanzielle Belastung des Versicherten darstellen kann.
Interessante Fragen im Zusammenhang zur Privaten Krankenversicherung 2011.