Die private Rentenversicherung ist eine Art Lebensversicherung, die das wirtschaftliche Risiko im Rentenalter absichern soll. Sie ist eine notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und dient in erster Linie dazu, die drohende Versorgungslücke im Rentenalter zu schließen.
Die private Rentenversicherung wird in zwei grundlegenden Formen angeboten. Man unterscheidet in erster Linie zwischen der Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und der Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung. Das klassische Modell ist das der aufgeschobenen Rentenzahlung, in dem zu Beginn der Versicherer Kapital mit laufenden Beiträgen einzahlt und anspart und zu einem vertraglich bestimmten Zeitpunkt in Form einer Rente wieder ausgezahlt bekommt. Dabei kann der Versicherte mit dem Kapitalwahlrecht bestimmen, ob er den Betrag lebenslang in monatlichen Renten oder einmalig durch einen dementsprechend hohen Geldbetrag erhält. Dieses Kapitalwahlrecht ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages geltend zu machen. Auch die Beitragszahlungen sind individuell und können monatlich, vierteljährlich oder ganzjährig erfolgen. Bei der sofort beginnenden Rentenzahlung erhält der Versicherte nach Zahlung eines einmaligen Betrages eine lebenslange Rentenzahlung. Diese Form ist jedoch lediglich für ältere Menschen sinnvoll, die über einen größeren Geldbetrag verfügen, beispielsweise aus Leistungen einer fälligen Kapitallebensversicherung.
In der Regel endet die private Rentenversicherung mit dem Tod des Leistungsempfängers. Eine Möglichkeit, auch Angehörige über eine private Rentenversicherung mit abzusichern, bietet die Rentengarantiezeit. Hier wird die Leistungsdauer vorher vertraglich festgelegt und die Hinterbliebenen erhalten im Sterbefall des Versicherten die laut Rentengarantiezeit noch ausstehenden Renten.
Fragen und Antworten zum Thema Private Rentenversicherung