Um sich im Alter den gewohnten Standard leisten zu können, zahlen Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenkasse ein. Das Gegenteil davon ist die private Altersvorsorge. Da ersteres System auch vom demografischen Faktor und der Arbeitslosenquote abhängig ist, schwanken die Leistungen der Versicherung.
So soll in Zukunft die Höhe der Rente gesetzlich geregelt werden. Gleichzeitig werden Rentenalter und die Beitraghöhe angehoben. Das hat zur Folge, dass voraussichtlich im Jahr 2029 der Jahrgang 1964 erstmals mit 67 Jahren in Rente geht. Deshalb ist es empfehlenswert, sich zusätzlich privat zu versichern, denn durch eine private Rentenversicherung sind Sie im Alter ausreichend versorgt. Ihre private Altersvorsorge können Sie jedoch nicht nur durch die zusätzliche Rentenversicherung gestalten. Auch durch die so genannte Riester-Rente, die vom Staat gefördert wird, können Sie die Rentenzahlungen anheben.
Weitere Möglichkeiten für die Vorsorge ergeben sich durch das Abschließen von Lebens- oder Risikolebensversicherungen. Empfehlenswert ist es auch, die private Altersvorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen. Der gesetzliche Mindestanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente tritt frühestens nach dem 5. Jahr der Berufsunfähigkeit ein. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht für Sie kein Versicherungsschutz. Hinzu kommt, dass der Schutz üblicherweise erst mit der vollständigen Erwerbsunfähigkeit greift. Eine Erwerbsminderungsrente steht danach nur demjenigen zu, der nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Die staatliche Förderung reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Daher ist die private Altersvorsorge unbedingt notwendig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen. Schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung zusammen ab, beziehen Sie im Fall von Krankheit oder Unfall eine monatliche Rente. Die Kombination ist häufig günstiger als ein reiner Berufsunfähigkeit-Vertrag. Dieses Modell ist ratsam für Personen, die Angehörige zu versorgen haben. Denn falls der Versicherte stirbt, erhalten die Hinterbliebenen einen vereinbarten Betrag. Was die private Altersvorsorge betrifft, haben wir für Sie eine große Auswahl an Möglichkeiten bereit gestellt.