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Privat versichern

Wer kann sich privat versichern?

Wer kann sich privat versichern?

Grundsätzlich kann sich jeder privat versichern, für den keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Von dieser Versicherungspflicht befreit sind Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über der Jahresentgeltgrenze, Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Studenten. Bei Arbeitnehmern gilt die so genannte 3-Jahres-Regel. Hier muss das Einkommen in den letzten 3 Kalenderjahren jeweils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen haben und gleiches auch für das aktuelle Folgejahr absehbar sein. Diese 3-Jahres-Frist ist zum 31.12.2010 abgeschafft, ein "Wechsel in die Private Krankenversicherung wird somit zusätzlich zur Senkung der Versicherungspflichgrenze in 2011 noch einfacher.
Überblich über geltende Jahresarbeitsentgeltgrenzen/Versicherungspflichtgrenzen:

Jahr jährliche Grenze monatliche Grenze
  • 2011
  • 2010
  • 2009
  • 2008
  • 2007
  • 49.500 €
  • 49.950 €
  • 48.600 €
  • 48.150 €
  • 47.700 €
  • 4.125,00 €
  • 4.162,50 €
  • 4.050,00 €
  • 4.012,50 €
  • 3.975,00 €


Abweichend gilt für zum 31.12.2002 privat vollversicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Studenten können sich innerhalb der ersten drei Monate des Studiums oder mit Ablauf der gesetzlichen Familienversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Fragen zum Thema privat versichern:


Wer sich privat versichern kann, gilt als Privatpatient

Jede Person, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, gilt bei der Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen als Privatpatient. Privatpatient zu sein bietet zahlreiche Vorteile. Als Privatpatient hat der Versicherungsnehmer, je nach Tarif, in der Regel immer Anspruch auf die bestmöglichen, ärztlichen Leistungen. Das beinhaltet auch teure Medikamente und Therapien, die Ärzte gesetzlich Versicherten nicht verordnen dürfen, da sie bei gesetzlich versicherten Patienten an den eingeschränkten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gebunden sind. Die Rechnung stellt der Arzt bei Privatpatienten immer an den Versicherten selbst, der sie direkt an den Arzt zahlt und sie abschließend zur Rückerstattung bei der privaten Krankenkasse einreicht. Privatpatienten erleben bei Ärzten häufig eine bevorzugte Behandlung, da Ärzte hier wesentlich mehr Spielraum in den medizinischen Leistungen haben, aber auch die Rechnung direkt stellen können. Bei gesetzlich Versicherten erfolgen die Abrechnungen mit den Krankenkassen im Gegensatz zu Privatpatienten immer am Ende eines jeden Quartals.

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